Informelles
"Aus Rücksichtnahme auf unsere anderen Gäste sind Besuche auswärtiger Gäste in unserer Unterkunft nicht gestattet.“
MIT IHRER REISEVERSICHERUNG SIND SIE AUF DER SICHEREN SEITE:
In der Versicherung sind folgende Gründe (Covid-19) bei einer Stornierung durch den Gast gedeckt:
- Erkrankung Ihrerseits an Covid-19
- Erkrankung einer Ihrer nahen Angehörigen oder einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person an Covid-19 – und Ihre Anwesenheit zu Hause ist notwendig
- Fieber und Verdacht auf Corona, auch wenn das Testergebnis später "negativ" ist
- Ein positives Testergebnis ohne Symptome
- Ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt ist erkrankt und Sie müssen aus diesem Grund in Quarantäne
Seit 1.1.2007 gelten in Österreich – laut Wirtschaftskammer Österreich – folgende Stornobedingungen für den Gast.
Rücktritt durch den Vertragspartner (Gast) – Stornogebühr
5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
5.6 Außerhalb des im § 5.5 festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
Übersicht:
Bis 3 Monate vor der Ankunft | 3 Monate bis 1 Monat vor der Ankunft | 1 Monat bis 1 Woche vor der Ankunft | In der letzten Woche vor der Ankunft |
Keine Stornogebühren | 40 % | 70 % | 90 % |
https://www.hotelverband.at/down/agbh_061115.pdf
Wir freuen uns schon riesig auf Sie
Wir halten Sie auf dem Laufenden - Stand 08.03.2022