Reiseversicherung + Stornogebühren

MIT IHRER REISEVERSICHERUNG SIND SIE AUF DER SICHEREN SEITE:

In der Versicherung sind folgende Gründe (Covid-19) bei einer Stornierung durch den Gast gedeckt:

  • Erkrankung Ihrerseits an Covid-19
  • Erkrankung einer Ihrer nahen Angehörigen oder einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person an Covid-19 – und Ihre Anwesenheit zu Hause ist notwendig
  • Fieber und Verdacht auf Corona, auch wenn das Testergebnis später "negativ" ist
  • Ein positives Testergebnis ohne Symptome
  • Ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt ist erkrankt und Sie müssen aus diesem Grund in Quarantäne

https://www.europaeische.at

 

 

Seit 1.1.2007 gelten in Österreich – laut Wirtschaftskammer Österreich – folgende Stornobedingungen für den Gast.

Rücktritt durch den Vertragspartner (Gast) – Stornogebühr

5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.

5.6 Außerhalb des im § 5.5 festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.

Übersicht:

Bis 3 Monate vor der Ankunft3 Monate bis 1 Monat vor der Ankunft1 Monat bis 1 Woche vor der AnkunftIn der letzten Woche vor der Ankunft
Keine Stornogebühren40 %70 %90 %

https://www.hotelverband.at/down/agbh_061115.pdf

 

Wir freuen uns schon riesig auf Sie

Wir halten Sie auf dem Laufenden - Stand 08.03.2022